Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich Versicherungen. Für genauere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!
Verwechseln Sie diese Zahlscheinaktionen nicht mit Prämienvorschreibungen Ihrer bestehenden Versicherungen. Wir vertreten die Ansicht, dass Versicherungsabschlüsse grundsätzlich erst nach erfolgter Bedarfserhebung getätigt werden sollten. Daher kann die Inanspruchnahme derartiger Angebote in den seltensten Fällen wirklich Ihren Bedarf an Versicherungsschutz abdecken und ist für Versicherungen meist eine recht einfache Möglichkeit, die Prämieneinnahmen zu erhöhen. Außerdem kann es durch irrtümliche Annahmen dieser Aktionen zu Doppelversicherungen kommen, was sicher auch nicht in Ihrem Sinne ist. Wir möchten Sie daher bitten, vor Einzahlung eines solchen Angebotes, Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir dieses Angebot prüfen und Ihnen eventuell eine preisgünstigere Variante anbieten können.Achtung vor Zahlscheinaktionen!
KFZ-Versicherung und Zulassung: Die Änderung des Zulassungsscheins muss innerhalb einer Woche nach der Adress- oder Namenänderung durchgeführt werden. Die Änderung wird von den Versicherungsgesellschaften kostenlos durchgeführt, wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen. Erfolgt durch die Adressänderung der Wechsel zu einer neuen Bezirksverwaltungsbehörde, muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft, deren Geschäftsstelle ebenfalls im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes gelegen ist, neu angemeldet werden. Es fallen die Kosten für eine KFZ-Zulassung an. Ebenso sind sämtliche Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie Versicherungsverträge abgeschlossen haben, von der Änderung zu informieren. Wenden Sie sich dafür an Ihren Betreuer, er ist Ihnen selbstverständlich behilflich! Weitere notwendige Änderungen: Bank: Konto, Kreditkarten Behörden: Pass, Führerschein, Finanzamt, Krankenkasse, Grundbuch, Anglerberechtigung, Waffenpass, Jagdkarte Diverse: Fernsehen, Telefon, Gas, Strom, Fernwärme, Universität, Vollmachten, Wehr- oder Zivildienst, Jahreskarten, Vereine usw.Adress- oder Namensänderung - was tun?
In den Mustersatzungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist geregelt, dass für medizinisch notwendige Notarzthubschraubereinsätze eine Pauschale direkt an den Christophorus Flugrettungsverein bezahlt wird. Diese Pauschale beträgt bei nichtalpinen Einsätzen 903,11 Euro und bei alpinen Einsätzen mit sehr schweren Verletzungen (z. B. Oberschenkelbruch, Beckenbruch, schweres Schädel-Hirn-Trauma) 852,31 Euro. Über die medizinische Notwendigkeit eines Einsatzes entscheidet der Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse im nachhinein. So passiert es häufig, dass Einsätze bei Verletzungen, die zunächst schwerwiegender wirkten, als sie dann im Endeffekt waren, von den Krankenkassen nicht honoriert werden. Auch wenn der Patient noch an der Notfallstelle verstirbt, wird von der Krankenkasse die Bezahlung der Pauschale abgelehnt. Müssen die verbleibenden Restkosten vom Patienten bezahlt werden? Bei fast 80% der Unfälle und sonstigen Notfälle wird direkt mit der Sozialversicherung verrechnet bzw. verzichtet der ÖAMTC auf die Rechnungslegung. Der Patient erhält keine Rechnung. Nur bei Freizeit- und Sportunfällen in alpinem Gelände (rund 20% aller Christophorus-Einsätze) sind die verbleibenden Restkosten (bzw. bei Ablehnung durch den Chefarzt die vollen Einsatzkosten) vom Patienten bzw. dessen privater Versicherung zu tragen.Bergung durch den Hubschrauber!
Beschädigung von fremden Gut
Die Prämie ist nicht bezahlt
Die Profiltiefe der Reifen ist nicht in Ordnung
Wer in einen Unfall ohne eigenes Verschulden verwickelt ist, und die „Gurtenpflicht“ nicht beachtet hat, bekommt in der Regel um 25 % gekürzte Schmerzensgeldzahlung, wenn die Verletzung damit zusammenhängt. Diese Regelung gilt ebenso für Unfälle mit dem Motorrad oder Moped, wenn kein Helm getragen wird. Zahlungen für Sachschäden, Verdienstentgang usw. werden derzeit nicht gekürzt. Eine Nichtbeachtung der Gurten- bzw. Helmpflicht gefährdet Ihre Sicherheit und Gesundheit und ist strafbar.Fahrten ohne Gurt oder Helm
– nahe Angehörige – Leasingnehmer – Dienstnehmer, die das Fahrzeug regelmäßig benützt haben.Kann die Bonusstufe übertragen werden?
Weist die Kasko-Versicherung nach, dass ein Unfall während eines solchen Telefonates passiert ist, wird die Zahlung durch die Kasko-Versicherung abgelehnt.Ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefonieren
Nicht nur Flugreisen in ferne Länder sind mit Risken verbunden, auch bei einem Urlaub in Österreich kann einiges nicht so laufen, wie man es sich vorgestellt hat. Das kann schon damit beginnen, dass ein gebuchter Aufenthalt beispielsweise wegen Erkrankung eines Familienmitgliedes nicht angetreten werden kann. Über die Stornokosten kann es zu unerfreulichen Diskussionen kommen, die Sie durch den Abschluss einer Reiseversicherung vermeiden können. Sie deckt auch die Mehrkosten bei einem unverschuldeten verspäteten Antritt des Aufenthaltes ab, sowie Reiseumbuchung oder frühzeitigem Abbruch eine Reise. Die Reiseversicherung bietet Sicherheit bei Ereignissen, die von den in Verbindung mit Kreditkarten oder Schutzbriefen angebotenen Versicherungen nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden. Dazu gehören Reiseabbruchkosten für den nicht genutzten Teil des Urlaubsarrangements, der Ersatz zusätzlicher Kosten bei unfreiwilliger Urlaubsverlängerung, Such- und Bergungskosten (inklusive Hubschrauberbergung), sowie medizinische Leistungen und der Transport ins nächstgelegene Krankenhaus, Betreuungspersonal für die Heimreise minderjähriger Angehöriger, die Übernahme der Kosten bei Krankenbesuch oder Verlegungsüberstellung, die Chauffeur – Rückholung des Autos, der Polizeieinsatz bei Verkehrsunfällen ohne Personenschaden („Blaulichtsteuer“), aber auch die Miete von Ersatzgeräten bei Diebstahl oder Bruch von Sportgeräten. Ebenso mitversichert sind Fahrt- bzw. Flugversäumnisse, Reisegepäck, Reise-Privat-Haftpflichtversicherung.Urlaubszeit ist Reisezeit
Die Fahrradverordnung schreibt eine Sicherheitsausstattung vor, mit der viele Räder nach wie vor nicht bestückt sind. Dadurch ist die Sicherheit gefährdet. Dabei bedeutet die Anbringung von der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung weder einen enormen Zeit- noch Kostenaufwand. Neben einem Scheinwerfer, der dauernd weißes oder gelbes Licht ausstrahlen, und einem Rücklicht, das rot leuchten oder blinken muss, braucht jedes Fahrrad eine Glocke oder Hupe. Reflektoren nach vorne weiß, nach hinten rot, und zur Seite und auf den Pedalen gelb sind ebenfalls Pflicht. Statt den Pedal- und Seitenreflektoren dürfen auch Reflexfolien angebracht werden. Diese können nicht so leicht verloren gehen. Bei Dunkelheit, Nebel und anderen Sichtbeeinträchtigungen muss das Licht montiert und eingeschaltet sein. Die Beleuchtungseinrichtung darf aber bei Tag und guter Sicht abgenommen werden. Ihre Sicherheit ist uns wichtig, daher appellieren wir an Ihre Vernunft, die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen auf dem Rad anzubringen.Vorgeschriebene Sicherheitsausstattungen beim Fahrrad
Die Anzeige ist für die Schadensabwicklung erforderlich.Wann ist eine behördliche Meldung erforderlich?
Wer für eine Fahrt in das Ausland ein Auto oder einen Wohnwagen benützt, der nicht auf seinen Namen zugelassen ist, sollte stets eine Vollmacht des Fahrzeughalters (Zulassungsbesitzers) dabei haben. Dies gilt laut Autofahrerclubs auch bei Fahrten in EU-Länder. Eine Vollmacht ist schon deswegen empfehlenswert, weil sie in der Regel ausschließt, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Autofahrer, die mit einem fremden Fahrzeug in die Türkei, nach Polen oder in ein anderes osteuropäisches Land wollen, können ohne diese Vollmacht Schwierigkeiten bekommen, schlimmstenfalls kann ihnen sogar die Weiterreise verweigert werden. Vordrucke für eine solche Vollmacht gibt es in allen Geschäftsstellen der Autofahrerclubs. Der Vollmachtgeber (Fahrzeughalter/Zulassungsbesitzer) sollte dort persönlich mit Zulassungsschein, Personalausweis/Reisepass und der Clubkarte (bei Clubmitgliedern) erscheinen und das Formular unterzeichnen. In der Geschäftsstelle des betreffenden Automobil-Clubs wird die Vollmacht dann bestätigt.Warum benötige ich eine Benützungsbewilligung, wenn ich mit einem fremden Fahrzeug ins Ausland fahre?
Vorgeschrieben ist die Mitnahme in Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Italien (empfohlen), Jugoslawien, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldavien, Polen, Rumänien, Tunesien und der Ukraine. Für die Türkei muss eine eigene „Grüne Karte“ ausgestellt werden. Wird die Karte vergessen oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man eine Grenzversicherung abschließen. Auch wenn in den meisten europäischen Ländern das Autokennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht, ist es empfehlenswert, die „Grüne Versicherungskarte“ dabei zu haben. Es kann bei Schadensfällen zu Schwierigkeiten kommen, wenn nicht anhand des Dokuments sofort die Versicherungsgesellschaft und die Polizzen-Nummer nachgewiesen werden kann. Autofahrer und alle mitreisenden Personen, die in Länder mit niedrigen gesetzlichen Versicherungssummen in der KFZ-Haftpflichtversicherung fahren, sollten darüber hinaus eine Kaskoversicherung beziehungsweise einen Kranken- und Unfallversicherungsschutz abschließen.Warum wird bei Reisen ins Ausland die „Grüne Karte“ benötigt?
Aus diesem Grund sollten Sie sich wie folgt verhalten: Halten Sie Ihr Fahrzeug sofort an und bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort – hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck – ca. 50 m im Stadtgebiet, 150 m auf Landstraßen vor und nach der Unfallstelle, sowie 250 m auf Schnellstraßen oder Autobahnen vor der Unfallstelle) Leisten Sie Verletzten „Erste Hilfe“ und verständigen Sie die Rettung und Polizei bzw. Gendarmerie. Darüber hinaus ist die Polizei zu verständigen, wenn es sich beim Unfallbeteiligten um eine Person mit ausländischem Wohnsitz handelt. Bei offensichtlicher Alkoholisierung muss ebenso die Exekutive hinzugezogen werden. Tauschen Sie mit dem Unfallbeteiligten die Personalien schriftlich aus (z.B. mit Hilfe des Europäischen Unfallberichtes). Bei reinem Sachschaden kann die polizeiliche Meldung unterbleiben (ansonsten kostenpflichtig). Die Beweissicherung erfolgt am Besten mit Fotos vom Unfallort. Diese sollten so angefertigt werden, dass die beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Blickwinkeln in der Endlage (Verkehrssicherheit vorausgesetzt) sichtbar sind. Dabei sollten Fixpunkte (z.B. Kanaldeckel, Verkehrstafeln) mit auf dem Bild sein, um eine genauere Auswertung der Endlage zu ermöglichen. Achten Sie auch auf Straßenverlauf, Bremsspuren und Splitter. Fotografieren Sie ebenso die möglichen Beschädigungen. Nehmen Sie Daten von Zeugen (Passanten) auf, welche das Unfallsgeschehen beobachtet haben oder die genaue Endposition der Fahrzeuge bestätigen können. Die Unfallskizze soll den Straßenverlauf, die Fahrlinien der beteiligten Fahrzeuge, Kollisionspunkt und Endlage, Länge und Verlauf von Bremsspuren enthalten. Lassen Sie sich die Richtigkeit dieser Skizze nach Möglichkeit von Ihrem Unfallgegner durch seine Unterschrift bestätigen. Der Europäische Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis und soll nur die objektiven Unfalldaten festhalten. Mit der Unterschrift bestätigt jeder Beteiligte die Richtigkeit seiner Angaben, anerkennt damit jedoch keinesfalls die Richtigkeit der Angaben des Unfallsbeteiligten. Die Schuldfrage lassen Sie durch Ihre Versicherung klären. Bei Beschädigungen von diversen Objekten (z.B. Zaun, Laterne, Leitschiene, etc.) bei welchem ein Datenaustausch mit dem Eigentümer nicht möglich ist, muss ebenfalls eine polizeiliche Meldung erfolgen.Was muss ich bei einem Verkehrsunfall unternehmen?
Anmeldung gebührenfreie Vollmacht Typenschein, Einzelgenehmigung oder Prüfgutachten einer Landesprüfstelle Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (sofern eine „Pickerl-Prüfung“ bereits fällig war) Kaufvertrag, Leasingbestätigung oder sonstiger Besitznachweis Finanzbestätigung (bei erstmaliger Zulassung in Österreich nach Eigenimport) Meldenachweis – bei juristischen Personen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug Identitätsnachweis (des Antragstellers) Kammerbestätigung (bei Taxi, Mietwagen, Gütertransport) Versicherungsbestätigung (wird von Ihrem Betreuer ausgestellt) Für eine Anmeldung auf Wechselkennzeichen werden außerdem noch die Zulassungsscheine und der Typenschein oder die Einzelgenehmigung des bereits angemeldeten Fahrzeuges benötigt. Haben Sie noch keine EU-Kennzeichen, so werden auch die „alten“ Kennzeichentafeln ausgetauscht. Abmeldung gebührenfreie Vollmacht beide Zulassungsscheine alle Kennzeichentafeln nach Verlust oder Diebstahl: Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizei- oder Gendarmeriedienststelle Typenschein oder Einzelgenehmigung Identitätsnachweis (des Antragsstellers)Was wird für die An- und Abmeldung eines Fahrzeuges benötigt?
Wichtig ist, dass im Beobachtungszeitraum (1.10. bis 30.9.) kein Schaden eintritt. Im darauffolgenden Kalenderjahr kommt man in die nächst niedrigere Bonusstufe. Tritt ein Schadensfall ein, erfolgt eine Höherreihung um drei Stufen.Wie funktioniert das Bonus/Malus-System?
Gilt mein „altes“ Kennzeichen noch? Eine Verpflichtung zum Austausch der Kennzeichentafeln gibt es nicht. Diese sind nach wie vor gültig und müssen erst bei einem Fahrzeugwechsel oder Besitzerwechsel gegen ein neues EU-Kennzeichen ausgetauscht werden. Kann ich die Nummer meines „alten“ Kennzeichens behalten? Es ist möglich, wenn man das EU-Kennzeichen mit der „alten“ Nummer rechtzeitig bestellt. Sie können dies über Ihren Betreuer oder direkt bei einer Zulassungsstelle machen. Wird ein Fahrzeugwechsel beabsichtigt, so ist die Bestellung rechtzeitig zu machen, damit das Kennzeichen am Anmeldetag in der Zulassungsstelle verfügbar ist. Wie lange muss ich auf die bestellten EU-Kennzeichen warten und welche Kosten entstehen? Ab der Bestellung müssen Sie mit einer Wartezeit von ca. zwei Wochen rechnen. Die bestellten Kennzeichen müssen innerhalb von 6 Monaten ab Bestellung in der Zulassungsstelle abgeholt werden. Bei der Bestellung müssen nur die Kosten von Euro 18,00 für PKW-Kennzeichen und Euro 9,80 für Motorräder-Kennzeichen entrichtet werden.Wie kommt man zu einem EU-Kennzeichen?