Wichtige Gesetzesänderungen für KFZ-Unfälle in Italien!

Vor einigen Tagen ist in Italien ein neues Gesetz in Kraft getreten, welchem zufolge bei Kfz-Unfällen die Meldung an die gegnerische Versicherung innerhalb von 3 Monaten erfolgen muss.

Abgesehen davon müssen eventuelle Zeugen im Europäischen Unfallbericht oder spätestens im ersten Forderungsschreiben angeführt werden, da sie andernfalls bei Gericht (und wahrscheinlich auch nicht außergerichtlich) als Zeugen nicht anerkannt werden.

Es ist zu beachten, dass die Forderung korrekt und fristgerecht eingereicht werden muss, dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche nicht verliert.

Damit wir dies für Sie umsetzen können bitten wir Sie Unfälle in italien (gleich wie in anderen Ländern auch) sofort an uns zu melden, damit hier keine Rechte für Sie verloren gehen.

Dieses Gesetz ist derzeit in dieser Form gültig. Es ist möglich, dass es in weiterer Folge Änderungen für Ausländer geben wird. Vorerst ist dies nicht der Fall.

Quelle: Donauversicherung

2017-05-23T13:55:47+02:00