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Abfertigungs-Rückdeckungsvorsorge (Abfertigungsvorsorge)

2017-05-23T13:55:47+02:00

Mitarbeiter, die vor dem 01.01.2003 eingestellt wurden, behalten grundsätzlich ihre alten Abfertigungsansprüche, sofern sich nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Übertritt in das neue System einigen. Die Abfertigung ist direkt vom Unternehmen zu bezahlen