Die Registrierkassen kommen – zum Glück gibt es eine Schonfrist
nord_steg 2017-05-23T13:55:46+02:00Ab Jänner 2016 muss jeder Unternehmer der einen Jahresumsatz von mindestens 15.000 Euro und Barumsätze von mindestens 7.500 Euro je Betrieb macht, jede einzelne Einnahme elektronisch aufzeichnen und einen Beleg ausstellen.