Kfz-Unfall 2017-05-23T13:55:44+02:00

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Alle Fragen geklärt

In diesem Bereich haben wir wichtige Informationen rund um sämtliche Versicherungsthemen für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne auch an einen unserer Mitarbeiter wenden.

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KFZ-Unfall – was ist zu tun?

Was sollte ich immer mitführen?

Um im Falle eines Unfalls gut vorbereitet zu sein und bösen Überraschungen im Nachgang vorzubeugen, sollten Sie auf Reisen neben der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ausrüstung (Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten) nach Möglichkeit auch die folgenden Dinge mit sich führen:

  • Zwei Blanko-Exemplare des Europäischen Unfallberichts (Download) um den Unfallhergang schriftlich und beglaubigt festzuhalten
  • Einen einfachen aber funktionstüchtigen Fotoapparat bzw. ein Mobiltelefon mit welchem Sie zu Beweiszwecken relevante Fotos von der Umfallstelle aufnehmen können
  • Ein Stück Ölkreide, um z.B. Bremsspuren vor dem Fotografieren nachzuzeichnen
  • Einen Ausdruck unserer Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort, welche Ihnen als wichtige Gedankenstütze in hektischen Unfallsituationen dienen sollen
  • Eine Warnleuchte, welche insbesondere bei Dunkelheit deutlich besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann

Sichern Sie die Unfallstelle!

Selbst den besten und umsichtigsten Fahrer kann das Unfallpech ereilen. In einem solchen Fall gilt es, umgehend die Unfallstellen zu sichern und auf diese Weise den Folgeverkehr vor der Gefährdung zu warnen:

  • Warnblinkanlage einschalten.
  • Warndreieck in angemessener Entfernung zur Unfallstelle am Fahrbahnrand aufstellen. Als angemessene Entfernung werden 50 m im Stadtverkehr, 100 m auf Bundesstraßen und 200 m auf Autobahnen angesehen. Auf dem Weg zum Aufstellort sollte man das Warndreieck zur eigenen Sicherheit aufgeklappt vor sich hertragen.
  • Warnleuchte (wenn vorhanden) auf dem Dach des Autos platzieren
  • Verletzte Unfallteilnehmer versorgen und bei Bedarf einen Krankenwagen rufen
  • Bei geringfügigem Schaden und geklärter Schuldfrage die Unfallstelle räumen

In welchen Fällen sollte ich die Polizei verständigen?

Grundsätzlich sollten Sie immer dann die Polizei hinzuziehen, wenn Sie und der/die Unfallgegner unterschiedliche Auffassungen zum Unfallhergang und zur Schuldfrage vertreten. Aber auch in den folgenden Situationen wird Polizei vor Ort benötigt:

  • Wenn ein hoher Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen oder Sachschaden an der Straßenperipherie (z.B. Verkehrsschildern) entstanden ist.
  • Wenn mindestens eines der beteiligten Fahrzeuge manövrierunfähig ist.
  • Wenn sich der Unfallgegner unkooperativ zeigt und z.B. die für den Unfallbericht notwendigen Angaben verweigert oder keine Einsicht in die Papiere gewährt
  • Wenn durch den Unfallgegner ein für den Unfall ursächliches Verkehrsdelikt (Trunkenheit, Stoppschild überfahren) begangen wurde. Bei Bagatelldelikten muss die Polizei nicht zwingend hinzugezogen werden, solange eine einvernehmliche Einigung erzielt und der Sachverhalt ordentlich dokumentiert werden kann.

Dokumentieren Sie den Unfallhergang und die Unfallstelle!

Selbst wenn die Schuldfrage scheinbar geklärt ist und der Unfallgegner einsichtig erscheint, sollten Sie den Unfallhergang und die Unfallstelle grundsätzlich immer umfänglich dokumentieren, um z.B. bei einem Sinneswandel des Unfallgegners nicht vielleicht doch in Beweisnot zu geraten:

  • Notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen, den Namen und die Anschrift aller beteiligten Unfallparteien. Schreiben Sie die Angaben am besten direkt aus den Ausweisdokumenten ab.
  • Notieren Sie sich die Versicherungsgesellschaft und die Nummer des Versicherungsscheins. Bei Fahrzeugen, welche im Ausland zugelassen sind, sollten Sie auch nach der grünen Versicherungskarte fragen.
  • Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln und achten Sie darauf, dass alle beteiligten Fahrzeuge sowie relevante Verkehrsschilder und Hindernisse gut sichtbar sind.
  • Machen Sie Nahaufnahmen der entstandenen Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen und von sonstigen Unfallspuren (z.B. Bremsspuren, beschädigte Straßenperipherie)
  • Machen Sie Notizen zum Unfallhergang und fertigen Sie eine Skizze an
  • Notieren Sie sich Name und Anschrift aller verfügbaren Zeugen

Was sollte ich tunlichst vermeiden?

Auch wenn Ihnen an einer gütlichen Einigung mit dem Unfallgegner und – im Idealfall – an einer schnellen Weiterfahrt gelegen ist, sollten Sie sich in keinem Fall zu den folgenden „Eingeständnissen“ hinreißen lassen:

  • Leisten Sie niemals ein formelles Schuldeingeständnis. Aufgrund der Aufregung oder eines falschen Verkehrsrechtsverständnisses können Sie sich dadurch unnötig in eine ausweglose Situation manövrieren. Unterzeichnen Sie lediglich den protokollierten Unfallhergang im Unfallbericht und überlassen Sie uns die letztliche Klärung der Schuldfrage sowie die Abwicklung.
  • Leisten Sie niemals ohne unsere vorherige Zustimmung irgendwelche Schadenzahlungen.
  • Reparieren oder ersetzen Sie niemals ohne unsere vorherige Zustimmung beschädigte Gegenstände. Diese sind Beweismaterial.

Was ist beim Abtransport manövrierunfähiger Fahrzeuge zu beachten?

Der rettende „Unfallhelfer“ ist oftmals erstaunlich schnell vor Ort. Aber auch hier gilt es ein paar Dinge zu beachten, um später nicht auf unnötigen Kosten sitzen zu bleiben:

  • Hüten Sie sich davor, eine sogenannte Abtretungserklärung oder ähnliche Dokumente zu unterzeichnen. Dies kann unnötige Mehrkosten und andere Nachteile mit sich bringen.
  • Seriöse Anbieter erkennen Sie meist daran, dass sie im Auftrag der Versicherer arbeiten.
  • Wenn Sie über einen Schutzbrief verfügen, sollten Sie die Beauftragung des Abschleppdienstes dem Schutzbriefanbieter überlassen. Nur dann können Sie absolut sicher sein, dass die Kosten auch wirklich durch diesen übernommen werden. Aber Achtung: Trotz Schutzbrief kann es bei besonders großen Entfernungen vorkommen, dass Sie einen Teil der Abschleppkosten selbst tragen müssen.
  • Weisen Sie den Fahrer des Abschleppdienstes explizit darauf hin, Ihr Fahrzeug nur bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt abzuschleppen.

Wer ist zu informieren?

Für den Fall, dass Ihr Unfallgegner erwiesenermaßen den Unfall verursacht hat, sollten Sie direkt dessen Haftpflichtversicherer kontaktieren, um Ihre Ansprüche anzumelden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Wenn vorhanden, sollte unbedingt auch der Unfallbericht mit eingereicht werden. Ihr Fahrzeug können Sie zur Begutachtung des Schadens entweder zum Schadenschnelldienst der gegnerischen Versicherung oder in eine nahegelegene Fachwerkstatt bringen. Alternativ können Sie auch die Schadenservice GmbH mit der Prüfung beauftragen.

Wenn hingegen durch Ihren Unfallgegner Forderungen an Sie gestellt werden oder Sie Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen müssen, dann sollten Sie uns umgehend alle notwendigen Informationen und – wenn vorhanden – den Unfallbericht zukommen lassen. Oft müssen je nach Ausmaß des Unfalls auch noch andere Versicherungen, wie z.B. die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder die Schutzbriefversicherung informiert werden. Wir stehen Ihnen hier gern mit Rat und Tat zur Seite.

Wer sich zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen seiner Rechtsschutzversicherung bedienen will, sollte auch diesen Versicherer frühzeitig informieren und sich möglichst schon vorab eine verbindliche Zusage auf rechtlichen Beistand im Rahmen des Versicherungsschutzes einholen.

Im Falle eines flüchtigen, unversicherten oder vorsätzlich handelnden Unfallverursachers müssen Sie Ihre Ansprüche unverzüglich beim Fachverband der Versicherungsunternehmen Österreichs anmelden.