Motorbezogene Versicherungssteuer wird erhöht

Durch die angekündigte Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer, oder auch Kfz-Steuer genannt, sind alle FahrzeugbesitzerInnen betroffen, es macht auch keinen Unterschied ob man sich ein neues Motorrad oder Auto anschaffen möchte oder weiterhin mit dem aktuellen Fahrzeug unterwegs ist.

Kurze Erklärung zur motorbezogenen Versicherungssteuer

Neben der allgemeinen Versicherungssteuer mit einem Prozentsatz von 11% muss auch die motorbezogene Versicherungssteuer (Kfz-Steuer) für fast alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht abgeführt werden.

Die grundsätzlichen Regeln für Autos und Motorräder bisher:

Autos – [(Leistung in KW) – 24] * 0,55 Euro monatlich bei jährlicher Zahlungsweise.

Motorräder – 0,022 Euro pro Kubikzentimeter (ccm) Hubraum.

Genau so wie die Kfz-Haftpflichtversicherung werden auch die Versicherungssteuer und die motorbezogene Steuer vom jeweiligen Versicherungsunternehmen eingehoben und automatisch an das Finanzamt übermittelt.

Durch die neue Kfz-Steuer anfallende Mehrkosten

Der Euro-Satz wird im Vergleich zur bisherigen Berechnung der Kfz-Steuer angehoben und gleichzeitig wird eine Staffelung nach Leistung eingeführt.

Der angehobene Euro-Satz pro KW & Monat bei jährlicher Zahlweise für Autos:

– Bis 90 KW/122 PS: 0,62 Euro (+13,7%)

– Von 91 bis 110 KW/150 PS: 0,66 Euro (+20%)

– Jeder zusätzlichem KW über 110 KW: 0,75 Euro

Der Steuersatz für Motorräder wird von 0,022 Euro auf 0,025 Euro (+13,64%) pro ccm erhöht.

Quelle: zürich.at

2017-05-23T13:55:46+02:00