Jeder Unternehmer möchte Lohnnebenkosten sparen. Jeder Unternehmer wünscht sich motivierte Mitarbeiter. Diese Kombination ist im herkömmlichen Sinn nicht miteinander zu vereinbaren. Dies wird jedoch möglich, indem Sie bei der Direktversicherung eine Lebens- oder Rentenversicherung für eine Gruppe von Arbeitnehmern abschließen. Bis zu einem Betrag von Euro 300,00 jährlich/pro Mitarbeiter entstehen für Sie keine Lohnnebenkosten. Für Ihren Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG nicht beitragspflichtig.
Zukunftssicherungsmaßnahmen im Sinne von § 3/1/15 können auch dann vorliegen, wenn die Beträge nach einer Bezugsumwandlung aufgebracht werden. Das bedeutet, dass die Steuerbefreiung auch bei Verzicht eines überkollektivvertraglichen Barlohnes zusteht, wenn die Beträge für eine Zukunftssicherung verwendet werden.
Die Vorteile für Sie, als Unternehmer
Günstigste Form der Lohnerhöhung
Beiträge bis Euro 300,00 jährlich/pro Mitarbeiter gelten als steuermindernde Betriebsausgabe
Keine Lohnnebenkosten
Kein verwaltungstechnischer Aufwand
Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen durch „Treueprämie“
Betriebliche Altersvorsorge besitzt hohes Sozialprestige
Die Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Beiträge bis Euro 300,00 unterliegen nicht der Lohnsteuer und Sozialversicherung
Pensionsvorsorge verringert Einkommenslücken
Steuerfreie Auszahlung zum Pensionszeitpunkt
Unverfallbarkeit des Versicherungsanspruches
Arbeitnehmer können sich kostengünstig an der freiwilligen Zukunftssicherung beteiligen, indem sie die Jahresprämie des für sie abgeschlossenen Vertrages durch Zusatzprämien erhöhen
Auswahl zwischen einer klassischen Lebensversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Bei Vertragsablauf Wahlmöglichkeit, ob das Kapital einmalig oder als Rente ausbezahlt werden soll
Diese Form ist besonders für Familienbetriebe lukrativ, da die Pensionsvorsorge von angestellten Angehörigen mit Betriebsmitteln getragen wird. Diese Vorsorgeform kann als Basisinstrument zur Vorsorge betrachtet werden, ideal ergänzbar mit einer Pensionskassenlösung. Darüber hinaus können die obigen Vorteile auch im Rahmen einer Kranken-, Unfall- oder einer Lebensversicherung genützt werden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Das EStG bestimmt im § 3/1/15a, dass Zuwendungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung von Arbeitnehmern steuerfrei sind, soweit diese Zuwendungen für den einzelnen Arbeitnehmer Euro 300,00 jährlich nicht übersteigen und für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer getätigt werden.