Die Registrierkassen kommen – zum Glück gibt es eine Schonfrist

Ab Jänner 2016 muss jeder Unternehmer der einen Jahresumsatz von mindestens 15.000 Euro und Barumsätze von mindestens 7.500 Euro je Betrieb macht, jede einzelne Einnahme elektronisch  aufzeichnen und einen Beleg ausstellen. Der Finanzminister hat für Unternehmerinnen und Unternehmer, die aus betrieblichen Gründen nicht rechtzeitig auf ein Registrierkassensystem umrüsten können, eine halbjährige „Schonfrist“ angekündigt.

Dadurch bleiben Unternehmen in den ersten sechs Monaten nach Beginn der Registrierkassenpflicht straffrei.

Diese Straffreiheit ist in zwei Etappen organisiert: Betriebe werden bei Verwaltungsübertretungen nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen bis 31. März grundsätzlich nicht bestraft. Während dieses Zeitraums gilt der Vorsatz „beraten statt bestrafen“. Sollte bis zum 30. Juni keine Umrüstung erfolgt sein, muss der Betrieb eine Begründung dafür vorlegen, Beispiele dafür wären, wenn die Registrierkasse bei großer Nachfrage nicht rechtzeitig geliefert werden kann oder wenn es Softwareprobleme gibt. Der dafür notwendige Erlass wird demnächst veröffentlicht.

Zusätzlich gilt ab Jänner 2017 die als Entwurf vorliegende „Registrierkassensicherheitsverordnung“ (RKS-V). Alle Kassen müssen ab dann, etwa mittels Chip, manipulationssicher sein. Im Nachhinein dürfen also Umsätze nicht geändert oder gelöscht werden.

Günstigere Lösungen für Kleinbetriebe wie z.B. eine App für das Handy wurden bereits angekündigt. Derzeit wird ein System eines Herstellers überprüft, das auf einem ganz normalen Smartphone funktioniert.

Strafrahmen: Bei Verstößen gegen das neue Gesetz droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro.

VOR dem Kauf einer Registrierkasse informieren

Seit September sind die technischen Vorschriften für die Registrierkassen bekannt, (Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Es ist kein einheitliches System vorgeschrieben, wir raten den Betrieben, Vor dem Kauf einer neuen Registrierkasse sich im Fachhandel beraten zu lassen, ob eine Umrüstung auf ein anderes System möglich ist.

Wer noch im Besitz einer alten Registrierkasse ist, muss sich wahrscheinlich eine neue anschaffen. Die Kosten dafür liegen zwischen 400 Euro und 1.000 Euro (exkl. Betriebskosten). Hier gibt es eine Vielzahl von Betriebslösungen, die den Einstieg erleichtern können, wie zum Beispiel die günstigen Web-Kassen-Systeme.

Für die Umrüstung gibt es eine Prämie von 200 Euro und wer frühzeitig umstellt kann die Kosten der Anschaffung noch im selben Jahr steuerlich absetzen.

Hier auch eine Linksammlung:

FAQ des SWV http://www.wirtschaftsverband.at/home/themen/registrierkasse

Detaillierte FAQ des BMF: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html#heading_Mein_Betrieb_berschreitet_2015_die_Grenzen_ab_wann_brauche_ich_eine_Registrierkasse_

Registrierkassensicherheitsverordnung: https://www.bmf.gv.at/steuern/Registrierkassensicherheitsverordnung.html

Barumsatzverordnung: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_247/BGBLA_2015_II_247.pdf