Allgemeine Haftpflichtschäden
– suchen Sie die Einschlagstelle an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück – erkundigen Sie sich in der Nachbarschaft, ob der Blitz dort eingeschlagen hat – notieren Sie die genaue Uhrzeit (Uhren stehen geblieben?) – lassen Sie die betroffenen Geräte von einer Fachfirma prüfen – lassen Sie sich eine Bestätigung von der Fachfirma über die Schadenursache geben – verhalten Sie sich so, als wenn keine Versicherung bestehen würde – melden Sie uns den Schaden. Nutzen Sie unsere Online-Schadensmeldung

In den ersten Minuten…

– löschen oder ersticken Sie das Feuer (Feuerlöscher, Wasser, Decken usw.)

– gehen Sie kein Risiko ein. Gefährden Sie nicht Ihr Leben

– holen Sie Nachbarn/Freunde/Familie zur Hilfe

– alarmieren Sie die Feuerwehr und Polizei

– retten oder sichern Sie die unbeschädigten oder nur teilweise beschädigten Sachen

– bringen Sie die Sachen an einen sicheren Ort

– lagern Sie die Sachen aus. Nutzen Sie Ihre Garage, Räume von Nachbarn, Freunden, Bekannten

Wenn das Schlimmste gelindert ist…

– melden Sie uns den Schaden. Nutzen sie unser Online-Schadensmeldung

– Schaden begrenzen…

Schaden begrenzen…

– im äußersten Notfall lassen Sie die Sachen von einer Spedition abholen und lagern

– bringen Sie verschmutzte Sachen sofort zu einem Reinigungsbetrieb

– lagern Sie feuchte Sachen nicht in Plastiktüten

– hängen Sie feuchte Lederjacken auf einen Bügel

– verwenden Sie Schuhspanner für feuchte Lederschuhe

– legen Sie Planen aus, um Teppichböden, Teppiche, Polstermöbel zu schützen

– versuchen Sie nicht sofort selbst eine Reinigung. Fragen Sie vorher bei einem Reinigungsbetrieb nach  dem richtigen Mittel

– holen Sie Angebote von verschieden Firmen ein und vergleichen Sie die Preise

– heben Sie die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung auf

– verhalten Sie sich so, als wenn keine Versicherung bestehen würde

Schaden dokumentieren…

– machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen

– erstellen Sie eine Aufstellung mit den vom Schaden betroffenen Gegenständen

In den ersten Minuten…

– alarmieren Sie sofort die Polizei

– vernichten Sie keine Spuren

– erstatten Sie Anzeige bei der zuständigen Polizei

– lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben

– notieren Sie sich den Namen der aufnehmenden Beamten

– sichern Sie die Einbruchstelle, damit keine weiteren Schäden entstehen

– lassen Sie von Firmen, wie Glaser, Tischler usw., Notreparaturen ausführen

Wenn das Schlimmste gelindert ist…

– melden Sie uns den Schaden. Nutzen sie unser Online-Schadensmeldung

Schaden dokumentieren…

– fertigen Sie eine Liste der entwendeten Gegenstände an

– beschreiben Sie die Sachen so gut es geht. Geben Sie individuelle Merkmale, wie Gravuren, Beschädigungen usw. an

– fügen Sie Fotos (schauen Sie in Ihre Fotoalben) oder Skizzen von den Sachen bei

– reichen Sie die Liste umgehend bei der Kripo ein. Führen Sie die beschädigten Sachen an

– füllen Sie die Schadenanzeige so schnell wie möglich aus und senden Sie uns diese mit einer Kopie der Liste zu

– fügen Sie möglichst viele Anschaffungsbelege von den entwendeten Sachen bei. Dies können Rechnungen, Quittungen, Kreditkartenabrechnungen, Garantiekarten, Bedienungsanleitungen, Verpackungen, Bestätigungen von Geschäften sein, wo die Sachen gekauft wurden. Oder Fotos, auf denen die Sachen zu erkennen sind

– machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen von den Schäden am Haus und in der Wohnung

– verhalten Sie sich so, als wenn keine Versicherung bestehen würde

– heben Sie die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung auf

– verhalten Sie sich so, als wenn keine Versicherung bestehen würde

Schaden begrenzen…

– sperren Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, Sparbücher

– suchen Sie die Umgebung ab

– erstatten Sie Anzeige bei der zuständigen Polizei

– lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben

– notieren Sie sich den Namen der aufnehmenden Beamten

– beschreiben Sie das Fahrrad genau

– geben Sie die Rahmennummer und besondere Kennzeichen an

– melden Sie uns den Schaden. Nutzen Sie unser Online-Schadenanzeige

– fragen Sie beim Fundbüro/Fundamt nach

– suchen Sie den Anschaffungsbeleg oder auch Fahrradpaß heraus

– verhalten Sie sich so, als wenn keine Versicherung bestehen würde

Gerade im Schadenfall wird der Versicherer seine Servicequalität unter Beweis stellen!

Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!

– Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche – per Schadenanzeige zu melden:

– möglichst die Schadenanzeige verwenden,

– alle Fragen beantworten,

– den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten Blatt erläutern,

– Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen,

– bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.

– Nutzen Sie unsere Online-Schadensmeldung

Kein Schuldanerkenntnis

Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.

Versprechen Sie keine Zahlungen

Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der Leistungsabteilung des Versicherers. Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.

Nicht jeder Schaden kann sofort reguliert werden

Häufig sind zusätzliche Ermittlungen notwendig, um die Rechtmäßigkeit der Ansprüche zu prüfen. Es ist dem Versicherer deshalb nicht immer möglich, zum Schadenersatzanspruch sofort Stellung zu beziehen.

Abwehr unberechtigter Ansprüche ist Versicherungsschutz

Auch wenn Versicherungsschutz besteht, wird nicht immer eine Zahlung geleistet. Die Abwehr einer unberechtigten Forderung stellt eine echte Versicherungsleistung dar.

Klagen/Prozess

Gegen Klagen und andere Verfügungen müssen Sie die Rechtsmittel einlegen, auf die sie durch das Gericht aufmerksam gemacht werden. Veranlassen Sie bitte, daß der Versicherer ,Ihr Betreuer oder Ihr zuständiger Versicherungsmakler von derartigen Maßnahmen oder anderen gerichtlichen Schritten gegen sie oder mitversicherte Personen sofort unterrichtet werden. Dies gilt auch, wenn der Schaden bereits gemeldet ist.

Diese Hilfsmittel sollten Sie immer an Board haben.

Vorgeschrieben sind eigentlich nur Verbandskasten und Warndreieck. Für sinnvoll halten wir eine Warnleuchte, um schwere Folgeunfälle zu vermeiden.

Die folgenden Dinge müssen Sie zwar nicht dabeihaben – aber wir raten aber ausdrücklich dazu:

– Ein Fotoapparat. Die einfachste Kamera reicht. Sie sollte ein Blitzlicht haben und einen empfindlichen Farbfilm. So können Sie immer sicher beweisen, was sich abgespielt hat.

– Ein Stück Ölkreide. Zum Markieren von Bremsspuren z.B. vor dem Fotografieren.

– Der „Europäische Unfallbericht“. Kostenlos bei uns zu haben. Vereinfacht den Papierkrieg enorm.

– Unsere Liste mit den Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort: einfach ausgedruckt dabeihaben – das läßt besonnener reagieren.

So sorgen Sie dafür, dass nicht noch mehr passiert.

– Als erstes: die Warnblinkanlage einschalten.

– Warndreieck in ausreichender Entfernung hinter der Unfallstelle platzieren. Auf Straßen mit schnellem Verkehr wenigstens 100 Meter Distanz einhalten. Um sich selber dabei nicht zu gefährden, bitte das Warndreieck in der Dunkelheit vor dem Körper tragen.

– Warnleuchte auf das Wagendach stellen. Und zwar so, daß sie die herannahenden Fahrzeuge anblinkt.

– Kümmern Sie sich um die Verletzten, benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen.

– Sofern nur ein „geringfügiger Schaden“ entstanden ist: die beschädigten Autos unverzüglich beiseitefahren.

– Lassen Sie sich nicht in langatmige Diskussion verwickeln – der Schutz des eigenen Lebens hat Vorrang. Auch vor jeder eigenen Unfallaufnahme. Gefahrenstelle so gut wie möglich sichern und dann die Polizei rufen.

Leisten Sie bitte niemals ohne unsere vorherige Zustimmung irgendwelche Schadenzahlungen. Und vermeiden Sie es, Ansprüche anzuerkennen.

Schließlich haben Sie in uns den Partner, der diese Verhandlungen und Abwicklungen für Sie übernimmt. Alle nötigen Informationen dazu geben Sie uns ja mit Ihrer Schadenmeldung!

Polizei rufen – oder selber regeln?

In diesen Fällen sollten Sie immer die Polizei rufen:

Hoher Sachschaden

Manövrierunfähige Autos

Der Unfall-Gegner weigert sich, seine Papiere vorzuzeigen und seinen Haftpflicht- Versicherer zu benennen

Der andere hat eine schwere Verkehrssünde begangen – er ist zum Beispiel betrunken gefahren oder über ein Stopschild gebraust – bevor er Ihren Wagen gerammt hat. Bei sogenannten Bagatelldelikten wird die Polizei nur die Namen der Beteiligten festhalten. Sie können in solchen Fällen zunächst einfach versuchen, vernünftig miteinander zu reden und den Sachverhalt selbst zu dokumentieren.

Beweismittel sichern: Notizen machen und fotografieren

Notizen machen und fotografieren, damit Sie nicht unnötig in „Beweisnot“ kommen.

Notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich auch ruhig die Ausweispapiere zeigen.

Notieren Sie sich die Versicherungsgesellschaft und die Nummer des Versicherungsscheins.

Falls das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist: fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte.

Bemühen Sie sich um die Sicherung von Beweismitteln.

Fotografieren Sie die Szene zuerst in einer Übersicht. Es sollte erkennbar sein: Positionen der beteiligten Fahrzeuge, Lichtmaste und Verkehrszeichen. Dann kommen die Nahaufnahmen: fotografieren Sie die Beschädigungen des eigenen und des anderen Wagens, aber auch auffällige Unfallspuren.

Halten Sie Personalien und Fahrzeugdaten des Unfall-Gegners schriftlich fest. Notieren Sie sich den Unfallhergang und machen Sie sich noch eine kleine Skizze.

Wenn es Zeugen zu Ihren Gunsten gibt: gleich Name und Anschrift festhalten.

Auch wenn Sie sich mit Ihrem Unfallgegner über den Hergang völlig einig sind: unbedingt alle Fakten notieren.

Das dürfen Sie niemals tun!

ein förmliches Schuldanerkenntnis gegenüber dem anderen abgeben. Dann gibt es nämlich Probleme mit der eigenen Versicherung …

Beschädigte Gegenstände sind „Beweismaterial“. Sie sollten also nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vernichtet oder repariert werden.

“ Unfallhelfer“: lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen.

Sogenannte Unfallhelfer sind oftmals verblüffend schnell zur Stelle. Hier ein paar Tipps für den Umgang mit ihnen:

Hüten Sie sich davor, eine sogenannte Abtretungserklärung oder ähnliches zu unterschreiben. Es kann saftige Mehrkosten und andere Nachteile bedeuten.

Seriös sind z.B. Firmen, die im Auftrag der Versicherer arbeiten.

Sind Sie Inhaber eines Schutzbriefes? Dann sagen Sie es dem Fahrer. Und geben Sie ihm den Auftrag, den Wagen zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt abzuschleppen.

Bei größeren Entfernungen müssen Sie in der Regel zuzahlen, auch als Schutzbrief-Inhaber oder schuldloser Geschädigter.

Wer muss wen informieren?

Diese Leute müssen Sie unbedingt sofort in Kenntnis setzen:

Den Haftpflicht- Versicherer des Unfall-Gegners. Denn Sie müssen ja Ihre Ansprüche anmelden und das weitere Vorgehen abstimmen. Rufen Sie einfach dessen örtliche Niederlassung an.

Falls der Schadenschnelldienst der gegnerischen Versicherung in Ihrer Nähe ist: gleich den Umfang des Schadens feststellen lassen. (Oder Schadenservice GmbH mit der Prüfung beauftragen.)

Sie können den Wagen auch in Ihre oder die nächstgelegene Werkstatt bringen. Sagen Sie der gegnerischen Versicherung, daß sie den Schaden dort begutachten kann. (Oder Schadenservice GmbH mit der Prüfung beauftragen.)

Bei größeren Entfernungen müssen Sie in der Regel zuzahlen, auch als Schutzbrief-Inhaber oder schuldloser Geschädigter.

Für den Fall, dass der andere Forderungen an Sie hat – oder daß Sie auf Ihre Vollkaskoversicherung zurückgreifen müssen: bitte sofort uns informieren.

Nicht für alle Unfallfolgen ist übrigens die Haftpflicht- Versicherung allein zuständig. Oft müssen noch andere Versicherungen – z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfall- Versicherung, die Schutzbriefversicherung etc. – informiert werden. Fragen Sie uns auch in diesen Fällen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Informieren Sie auch Ihren Rechtsschutzversicherer – falls Sie zusätzlich eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Denn vielleicht brauchen Sie die Zusage für die Beratung durch einen Rechtsanwalt

Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen, ist nicht haftpflichtversichert oder hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt?

Melden Sie Ihre Ansprüche unverzüglich dem Fachverband der Versicherungsunternehmen Österreichs.

In den ersten Minuten…

– stoppen Sie den Wasseraustritt

– sperren Sie den Hauptwasserhahn in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ab

– erkundigen Sie sich bei Nachbarn, Vermieter, Hausmeister, Hausverwaltung, wenn Sie den Haupthahn nicht finden können

– suchen Sie die Leckstelle

– wir vermitteln Ihnen gerne Reinigungsbetriebe, Sanierungsbetriebe, Handwerker und andere Spezialisten

– alarmieren Sie im Notfall die Feuerwehr

– lassen Sie das Wasser abpumpen. Im Notfall hilft die Feuerwehr

– wischen oder schöpfen Sie das Wasser auf. Mieten Sie sich dazu notfalls Geräte

– retten Sie die unbeschädigten oder nur teilweise beschädigten Sachen und bringen Sie diese an einen sicheren Ort

Wenn das Schlimmste gelindert ist…

– melden Sie uns den Schaden. Nutzen sie unser Online-Schadensmeldung

Schaden begrenzen…

– entfernen Sie die Sachen aus dem Wasser

– stellen Sie Möbel hoch oder bocken Sie sie auf

– lagern Sie die Sachen aus

– nutzen Sie Unterstellmöglichkeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Garage

– erkundigen Sie sich bei Verwandten, Nachbarn, Freunden nach Unterstellmöglichkeiten

– bringen Sie verschmutzte Sachen sofort zu einem Reinigungsbetrieb oder lassen sie abholen

– lassen Sie von einem Reinigungsbetrieb prüfen, ob Wäsche, Teppichböden, Teppiche, Polstermöbel gereinigt werden können

– versuchen Sie selbst zu reinigen

– trocknen Sie Sachen

– lassen Sie, nach Rücksprache mit uns, Trocknungsgeräte aufstellen

– lagern Sie feuchte Sachen nicht in Plastiktüten

– hängen Sie feuchte Lederjacken auf einen Bügel

– verwenden Sie Schuhspanner für feuchte Lederschuhe

– lassen Sie den Rohrbruch beseitigen. Bei Mietwohnungen mit dem Vermieter absprechen

– verhalten Sie sich so, als wenn keine Versicherung bestehen würde

Schaden dokumentieren…

– heben Sie die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung auf

– machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen

– heben Sie das defekte Rohr/Rohrstück für eine Besichtigung auf

– erstellen Sie eine Aufstellung der vom Schaden betroffenen Sachen

– riskieren Sie nicht Ihr Leben, wenn Ihnen Gewalt angedroht wird

– erstatten Sie Anzeige bei der zuständigen Polizei

– lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben

– notieren Sie sich den Namen der aufnehmenden Beamten

– melden Sie uns den Schaden. Nutzen Sie unsere Online-Schadensmeldung

In den ersten Minuten…

– versuchen Sie die vom Sturm verursachte Gebäudeöffnung zu schließen um weiteren Schaden durch Regenwasser zu verhindern

– verwenden Sie Planen zum Abdichten

– gehen Sie kein Risiko ein und gefährden Sie nicht Ihr Leben

– beauftragen Sie einen Fachbetrieb (Dachdecker, Glaser) mit der Notreparatur der Schadenstelle

– wir vermitteln Ihnen gerne Reinigungsbetriebe, Sanierungsbetriebe, Handwerker und andere Spezialisten

– versuchen Sie auf das Gebäude gestürzte Bäume oder andere Teile zu entfernen

– holen Sie im Notfall die Feuerwehr zur Hilfe

– achten Sie auf Bäume oder andere Teile, die vielleicht noch auf das Haus zu stürzen drohen

– wischen oder schöpfen Sie das Wasser auf. Leihen oder mieten Sie sich dazu Geräte

Wenn das Schlimmste gelindert ist…

– melden Sie uns den Schaden. Nutzen sie unsere Online-Schadenanzeige

– retten Sie die unbeschädigten oder nur teilweise beschädigten Sachen und bringen Sie diese an einen sicheren Ort

– entfernen Sie die Sachen aus dem Wasser

– stellen Sie Möbel hoch oder bocken Sie sie auf

– lagern Sie die Sachen aus

– nutzen Sie Unterstellmöglichkeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Garage

– erkundigen Sie sich bei Verwandten, Nachbarn, Freunden nach Unterstellmöglichkeiten

– im äußersten Notfall lassen Sie die Sachen von einer Spedition abholen und lagern

– bringen Sie verschmutzte Sachen sofort zu einem Reinigungsbetrieb oder lassen Sie sie abholen

– lassen Sie von einem Reinigungsbetrieb prüfen, ob Wäsche, Teppichböden, Teppiche, Polstermöbel gereinigt werden können

– versuchen Sie selbst zu reinigen

– trocknen Sie Sachen

– lagern Sie feuchte Sachen nicht in Plastiktüten

– hängen Sie feuchte Lederjacken auf einen Bügel

– verwenden Sie Schuhspanner für feuchte Lederschuhe

– heben Sie die vernichteten oder beschädigten Sachen für eine Besichtigung auf

– machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen

– verhalten Sie sich so, als wenn keine Versicherung bestehen würde